817.041 Verordnung des BLV über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel
Favoriten
In Entwicklung (-_-;)
Aa
Aa
Aa
  • Kontaktformular

    Sind Sie auf einen Fehler gestossen? Oder haben Sie eine Idee für zukünftige Funktionen? Gerne nehmen wir Ihr Feedback auf. Herzlichen Dank!

    Sie können optional Ihre Email-Adresse für allfällige Rückfragen angeben. Diesfalls stimmen Sie einer entsprechenden Bearbeitung dieser persönlichen Daten für den vorliegenden Zweck zu.

    Neben Ihrer Nachricht wird die aktuelle URL, Zeit und Datum der Nachricht sowie eine generische Information zur Art des genutzten Browsers mitgeschickt (bspw. "Chrome"). Die IP-Adresse oder sonstige Informationen werden nicht übermittelt oder gespeichert.

    Es sei im Weiteren auf die aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.

    Pinnwand Alle Elemente minimieren/maximieren Alle Elemente entfernen Pinnwand als PDF drucken

    Text vorbereiten...

    817.041

    Verordnung des BLV über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel

    vom 25. August 2020 (Stand am 1. August 2021)

    Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV),

    gestützt auf Artikel 39 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 20141,

    verordnet:

    Anhang2

    2 Fassung gemäss Ziff. I der V des BLV vom 30. Juni 2021, in Kraft seit 1. Aug. 2021 (AS 2021 426)

    (Art. 1)

    Lebensmittel, deren Einfuhr verboten ist

    Die Einfuhr der folgenden Lebensmittel ist verboten:

    Lebensmittel

    Zolltarifnummer3

    Ursprungsland

    Gefahr

    Lebensmittel, die aus getrockneten Bohnen bestehen

    ex 0713.35

    ex 0713.39

    ex 0713.90

    Nigeria (NG)

    Pestizidrückstände

    3 Sind nur bestimmte Lebensmittel mit derselben Zolltarifnummer zu kontrollieren, so wird diese mit dem Zusatz «ex» wiedergegeben.

    WICHTIGER HINWEIS

    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

    In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.

    Willkommen bei Omnius EasyReaderbeta

    Omnius EasyReader ist ein Tool für ein effizienteres Arbeiten mit Schweizer Bundeserlassen.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Website in Entwicklung befindet und gegenwärtig in einer Beta-Version vorliegt. Es können entsprechend Fehler auftauchen oder die Website ist über gewisse Zeit nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.

    Eine Übersicht zum Entwicklungsstand und den momentan verfügbaren Funktionen finden Sie hier.

    Die Website ist aktuell nicht vollständig für den Zugriff via Mobile-Geräte optimiert. Es wird daher empfohlen, die Website auf einem Laptop oder Desktop-PC aufzurufen.

    Es sei im Weiteren auf die Hinweise in den Nutzungsbedingungen verwiesen.

        Tour durch die Funktionen gefällig?