221.214.111 Ordinanza del DFGP sul tasso d’interesse massimo per i crediti al consumo
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    221.214.111

    Ordinanza del DFGP sul tasso d’interesse massimo per i crediti al consumo

    del 22 novembre 2021 (Stato 1° maggio 2023)

    Il Dipartimento federale di giustizia e polizia (DFGP),

    visto l’articolo 1 capoverso 4 dell’ordinanza del 6 novembre 20021 concernente la legge sul credito al consumo,

    ordina:

    Art. 12 Tasso d’interesse massimo

    1 Il tasso d’interesse massimo di cui all’articolo 9 capoverso 2 lettera b della legge federale del 23 marzo 20013 sul credito al consumo (LCC) ammonta all’11 per cento per i crediti in contanti (art. 9 LCC), il contratto di credito per il finanziamento dell’acquisto di beni o servizi (art. 10 LCC) e il contratto di leasing (art. 11 LCC).

    2 Il tasso d’interesse massimo ammonta al 13 per cento per il credito sotto forma di anticipo su conto corrente o su conto connesso a carte di credito o carte‑cliente con opzione di credito (art. 12 LCC).

    2 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del DFGP del 30 mar. 2023, in vigore dal 1° mag. 2023 (RU 2023 175).

    3 RS 221.214.1

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