817.041 Ordinanza dell’USAV concernente restrizioni all’importazione per determinate derrate alimentari non sicure
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    817.041

    Ordinanza dell’USAV concernente restrizioni all’importazione per determinate derrate alimentari non sicure

    del 25 agosto 2020 (Stato 1° agosto 2021)

    L’Ufficio federale della sicurezza alimentare e di veterinaria (USAV),

    visto l’articolo 39 della legge del 20 giugno 20141 sulle derrate alimentari,

    ordina:

    Allegato2

    2 Nuovo testo giusta il n. I dell’O dell’USAV del 30 giu. 2021, in vigore dal 1° ago. 2021 (RU 2021 426).

    (art. 1)

    Derrate alimentari la cui importazione è vietata

    È vietata l’importazione delle seguenti derrate alimentari:

    Derrata alimentare

    Voce di tariffa doganale3

    Paese di origine

    Pericolo

    Derrate alimentari costituite da fagioli secchi 

    ex 0713.35

    ex 0713.39

    ex 0713.90

    Nigeria (NG)

    Residui di pesticidi

    3 Se devono essere controllate soltanto determinate derrate alimentari con la stessa voce di tariffa doganale, questʼultima deve essere indicata con lʼaggiunta «ex».

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